Psychosoziale Beratung

Wer hat Anspruch auf “Psychosoziale Beratung“ und was beinhaltet unser Angebot?

Auf der Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II/Hartz IV) beraten und begleiten wir erwerbsfähige Menschen, um gemeinsam Lösungen und Perspektiven für unterschiedliche soziale, psychische und gesundheitliche Problembeschreibungen zu erarbeiten.

Wir unterstützen den Prozess der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.

Wir helfen, kooperieren und schaffen einen wertschätzenden Rahmen, der es ermöglicht, unsere Klientinnen und Klienten zu respektieren und – vielleicht längst verschüttete – individuelle Stärken und Ressourcen sichtbar werden zu lassen.

Die psychosoziale Beratung umfasst:

  • Persönliche, ressourcen- und zielorientierte Beratung und Begleitung
  • ganzheitliche Betrachtung der aktuellen Situation
  • lebenswelt- und sozialraumbezogene Unterstützung
  • Hilfestellung in Fragen der Existenzsicherung
  • Begleitung in Krisensituationen
  • Förderung sozialer Kompetenzen
  • Vermittlung an bzw. Begleitung in andere Hilfsangebote

Wie kommt eine psychosoziale Beratung zustande?

Im Gespräch mit dem/der zuständigen Fallmanager/-in des Jobcenters Arbeitplus Bielefeld wird geklärt, ob ein Anspruch besteht.
Wenn ein Anspruch auf “Psychosoziale Beratung“ besteht, wird ein Beratungsgutschein ausgestellt.
Anschließend vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

 

Unser Angebot ist für die Hilfesuchenden kostenfrei.


Ansprechpartnerin

Gaby Winkenjohann

Kirchweg 10
33647 Bielefeld

Tel. 0521 942 39-118

E-Mail